Was ist ein Pflegegrad? Alles, was Sie darüber wissen müssen

 
 

 

Ein Pflegegrad ist eine Einstufung, die den Grad der Beeinträchtigung einer Person in ihrer Selbstständigkeit und Alltagsbewältigung aufgrund von gesundheitlichen Einschränkungen oder Pflegebedürftigkeit beschreibt. In Deutschland ist der Pflegegrad ein zentraler Bestandteil des Pflegesystems und dient der Feststellung des individuellen Bedarfs an Pflegeleistungen.

Die Einstufung in einen Pflegegrad erfolgt im Rahmen einer Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder einen anderen zugelassenen Gutachter. Hierbei werden verschiedene Aspekte wie körperliche und geistige Fähigkeiten, die Selbstständigkeit im Alltag, die Mobilität und die soziale Teilhabe bewertet.

Es gibt insgesamt fünf Pflegegrade, von Pflegegrad 1 (geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit) bis Pflegegrad 5 (schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit). Die Einstufung in einen Pflegegrad ist entscheidend für den Umfang und die Art der finanziellen Unterstützung sowie für den Zugang zu verschiedenen Pflegeleistungen, beispielsweise Pflegegeld oder Sachleistungen.

Die Einführung der Pflegegrade erfolgte im Jahr 2017 im Zuge der Pflegereform und ersetzte die zuvor bestehenden Pflegestufen. Der Pflegegrad ermöglicht eine differenzierte und bedarfsgerechte Unterstützung von Menschen, die auf Pflege angewiesen sind.


Wie wird der Pflegegrad festgestellt?

In der Regel beauftragt die Pflegeversicherung einen Gutachter, der den Pflegebedarf vor Ort begutachtet und daraufhin einen Bericht verfasst. Dabei wird überprüft, in welchem Maße Unterstützung in den nachfolgenden Bereichen erforderlich ist:

  • Körperpflege (Waschen, Anziehen, Toilettengang)

  • Ernährung (Zubereitung von Mahlzeiten, Verabreichung von Nahrung)

  • Mobilität (Treppensteigen, Fortbewegung im Haus)

  • Hauswirtschaftliche Versorgung (Putzen, Einkaufen)

  • Kommunikation (Verständigung mit anderen Personen)

Auf Grundlage dieses Gutachtens erfolgt dann die Feststellung des Pflegegrades.

Es ist wichtig zu beachten, dass der Pflegegrad regelmäßig überprüft wird, um sicherzustellen, dass die Pflegebedürftigkeit angemessen berücksichtigt wird. Auch Änderungen im Gesundheitszustand können eine Neubewertung und Anpassung des Pflegegrades erforderlich machen. Daher ist eine regelmäßige Kommunikation mit der Pflegekasse und gegebenenfalls eine erneute Begutachtung notwendig.

Haben Sie weitere Fragen zu dem Thema Pflegegrad? Sie können uns per E-Mail unter info@herzerl-senioren.de oder telefonisch unter 089 - 904 228 220 kontaktieren. Wir beraten Sie gerne und stehen Ihnen für Fragen zur Verfügung.